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Wurdet ihr schon mal gebustet?

Nayhru

9.8.2015
Seelenverkäufer
Ex-Mitarbeiter
6 Mai 2014
516
53
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zuhause
myanimelist.net
AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

Nein.
Solltest du die Animes für deinen Privatgebrauch beziehen, seien es lizenzierte oder lizenzfreie Werke, solltest du dir darüber keine Gedanken machen, da die Rechtslage in dieser Hinsicht nicht eindeutig festgelegt ist. Das Verteilen von lizenziertem Materiel schädigt, je nach Ausmaß, den Lizenzträger, und daher ist es in seinem Interesse dies zu unterbinden.
Bedenke, dass du bei Torrents unweigerlich die Dateien zur selben Zeit ebenfalls verteilst, und du somit eine Straftat begehst.
 
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Viper737

Otaku Novize
17 Jan. 2015
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AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

Solltest du die Animes für deinen Privatgebrauch beziehen, seien es lizenzierte oder lizenzfreie Werke, solltest du dir darüber keine Gedanken machen, da die Rechtslage in dieser Hinsicht nicht eindeutig festgelegt ist.

Nur wenn der Anbieter eines Downloads über die erforderlichen Rechte (Lizenzen) verfügt, ist der Download legal.
Das hat nichts damit zu tun wie du die Animes verwendest oder was du damit machst.
Und da hier höchstwahrscheinlich keiner solche Lizenzen besitzt ist es illegal.


Bedenke, dass du bei Torrents unweigerlich die Dateien zur selben Zeit ebenfalls verteilst, und du somit eine Straftat begehst.

Dazu sollte man noch erwähnen das man sich von Torrents gernerell fern halten sollte da man mit diesen sehr leicht erwischt wird.
Aus meiner Erfahrung rate ich daher definitiv zu OCH da diese sehr viel sicherer sind.

wenn du dennoch Paranoia schiebst kannst du dir auch einen VPN zulegen, wodurch du nochmals ein bisschen mehr Sicherheit schaffst^^ (das benutzten normalerweise Uploader um ihren Standort zu verschlüsseln - da diese weitaus gefährdeter sind erwischt zu werden)
 
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Nayhru

9.8.2015
Seelenverkäufer
Ex-Mitarbeiter
6 Mai 2014
516
53
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zuhause
myanimelist.net
AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

Vorrausgesetzt es hat sich in den letzten Jahren diesbezüglich nichts geändert. Die Rechtslage in Österreich unterscheidet sich minimal von der in Deutschland. Es ist daher ratsam Eigeninitiative zu zeigen, und sich zu informieren.

Persönlich wäre mir in meinem Umfeld, sowohl Privat, als auch im Internet, kein derartiger Fall bekannt.
 

Sevion

Otaku Experte
25 Aug. 2014
134
12
18
AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

Nein.
Solltest du die Animes für deinen Privatgebrauch beziehen, seien es lizenzierte oder lizenzfreie Werke, solltest du dir darüber keine Gedanken machen, da die Rechtslage in dieser Hinsicht nicht eindeutig festgelegt ist.
Das ist Unfug - zumindest im Bezug auf Deutschland.
Sobald ein Werk einen Urheber hat, ganz gleich ob lizenziert oder nicht, ist jeder Download "aus einer offensichtlich illegalen Quelle" eine Urheberrechtsverletzung
Die Phrase der "offensichtlich illegalen Quelle" wird genau so im Gesetz benutzt und auch von den Gerichten angewendet.
Hierbei definieren die Gerichte diesen Wortlaut mit der Frage: "Hatte der Anbieter (also der Uploader) das Recht das Werk anzubieten?"
Da i.d.R. nur der Rechteinhaber selbst dieses Recht besitzt und "irgendwelche Nutzer in Foren" dieses Recht vom Rechteinhaber wohl kaum eingeräumt bekommen haben, ist in Foren wie diesen grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine "offensichtlich illegale Quelle" handelt.

So ist es Fakt, so handeln die Gerichte und dessen sollte sich jeder, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk herunterlädt, bewusst sein.

In der Realität ist bis heute aber noch kein einziger Fall öffentlich geworden, bei dem ein Download von einem One-Click-Hoster erfolgreich auf einen Nutzer zurückverfolgt werden konnte.

In diesem Sinne: Weiterladen! :)
 

llll

ヴァストローデ
Administrator
Animes.so Staff
Otaku Gott
16 Juli 2014
1.475
1.404
113
AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

Solange man kein Torrent oder ähnliche P2P-Netzwerke ohne genügend Kenntnisse nutzt, passiert einem nichts da nur OCH als gute Alternative bleiben. Ich kann die Aussage nur bestätigen, bis jetzt ist kein Fall bekannt das jemand wegen Downloads von nem OCH erwischt wurde. Beim Upload sieht das anders aus aber das ist ja hier kein Thema. Jeder der was anderes behauptet ist auf dein Geld aus, das sind dann die Abmahnungen von Anwälten die eh keiner kennt. Traurigerweise gibt's genug die sowas auChef noch bezahlen, naja mich Wundert es bei der heutigen Generation nicht.

Lange Rede kurzer Sinn, Lad weiter runter, dir passiert nix.
 

Freeker

der nicht Langweiler
Otaku Gott
Ex-Mitarbeiter
25 Nov. 2013
1.133
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Eifel
AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

10616 schrieb:
Wieso ist die Rechtslage nicht geklärt? Wenn du nicht die Lizenzen besitzt machst du dich durch den Download strafbar und der Uploader fürs verteilen der Daten.
Aber das haben ja schon genug andere erkannt.

Bei torrents ist die Sachlage klar definiert -upload macht strafbar-. Hier gibt's zwar Mittel und Wege aber wenn man nicht ein wenig Ahnung hat sollte man es lassen.
Im Zweifelsfall bieten OCHs (uploaded, share-online) genügend Schutz. Ganz paranoiden Menschen empfehle ich noch das usenet (nicht zu verwechseln mit usenext).
Generell hätte ich da auch gerne mal ein paar Angebote damit hier. Aber das liegt ja an den uploadern^^
 

ch1w4y

Otaku Experte
7 Feb. 2014
101
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0
Thüringen
AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

Ich sage es mal so, es ist nicht legal sondern ist schon illegal.
Nur können die Lizensträger dich nicht ausfindig machen und wenn, wäre es sehr schwer das vor Gericht zubringen, da wie schon erwähnt wurde eine Rechtslage nicht eindeutig festgelegt ist.
Du bist also auf einer seeeehr sicheren Seite (wortwörtlich) wenn du Animes hier über Hostern wie Share-Online ziehst.
Natürlich droht den Uploadern Gefahr belangt zu werden, da diese lizensiertes Material einfach weiter geben.
Es ist eine komische Sache, aber es ist definitiv nicht legal.
 

TakumiUsui

Ein Halunke
Nolife
Ex-Mitarbeiter
16 März 2014
792
105
43
kamihonyaku.moe
AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

Ich hatte bis jetzt nur ein Provider - Verwarnung gehabt und das ging gerade noch so.
Hab diese Tage zu viel Animes mir auf einmal runtergeladen und sonst gab es bei mir noch nichts.
Die wollten die Polizei schon einschalten, so hard aber ich hatte Glück. Die hätten meinen ganzen Pc untersucht.
Hätte mich auch gefragt, ob sie wegen meinen lizensierten Animes was gesagt hätten, wahrscheinlich.
 

Nayhru

9.8.2015
Seelenverkäufer
Ex-Mitarbeiter
6 Mai 2014
516
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zuhause
myanimelist.net
AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

10616 schrieb:
Wieso ist die Rechtslage nicht geklärt? Wenn du nicht die Lizenzen besitzt machst du dich durch den Download strafbar und der Uploader fürs verteilen der Daten.

Österreich: "UrhG § 42 Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch
(1) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen.
(2) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum eigenen Gebrauch zu Zwecken der Forschung herstellen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist" (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848)
(4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.

Deutschland: "UrhG§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt." (UrhG - Einzelnorm)

Der hervorgehobene Zusatz ist mit dem 1. Januar 2008 in Kraft getreten. In Österreich fehlt dieser Zusatz weiterhin, und somit ist die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch, die sogenannte Privatkopie, nicht strafbar. Laut eines Beschlusses des EuGH (Europäischer Gerichtshof) könnte dies in Zukunft in Österreich ebenfalls strafbar sein, da die Gesetze zum Recht auf Privatkopie in den Mitgliedsländern dezidiert zwischen legalen und illegalen Quellen unterscheiden sollen. ("Raubkopien sind in Österreich ab heute eindeutig illegal" - futurezone.at, http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140058de.pdf)

Um es kurz zu fassen: Das Herunterladen von Inhalten, die offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurden, ist strafbar. Ein Verfahren gegen einen rechtswidrigen Download wird vermutlich weiterhin nicht zustande kommen, da die Kosten weitaus höher wären, als der verursachte Schaden.
 

Freeker

der nicht Langweiler
Otaku Gott
Ex-Mitarbeiter
25 Nov. 2013
1.133
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48
Eifel
AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

Ja moment, in dem Gesetz steht ja was anderes drin als das was du erzählst hast.

Solltest du die Animes für deinen Privatgebrauch beziehen, seien es lizenzierte oder lizenzfreie Werke, solltest du dir darüber keine Gedanken machen, da die Rechtslage in dieser Hinsicht nicht eindeutig festgelegt ist. Das Verteilen von lizenziertem Materiel schädigt, je nach Ausmaß, den Lizenzträger, und daher ist es in seinem Interesse dies zu unterbinden.

(2) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum eigenen Gebrauch zu Zwecken der Forschung herstellen,
Da (Österreich) steht das du Kopien zum eigenen gebrauch herstellen darfst. Da steht dann allerdings nicht das du die damit auch irgendwo hoch-. bzw. runterladen darfst. Somit wäre das downloaden von Animes genau so strafbar wie bei uns in Deutschland.
 

Nayhru

9.8.2015
Seelenverkäufer
Ex-Mitarbeiter
6 Mai 2014
516
53
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zuhause
myanimelist.net
AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

Ich habe zur Vollständigkeit den vierten Absatz des § 42 hinzugefügt.
Eine "Vervielfältigung" ist als eine Kopie definiert. Im Prinzip erstellst du mit dem reinen Herunterladen, eine Kopie des zur Verfügung gestellten Materials. Das "zur Verfügung stellen" ist eindeutig strafbar.

"Ob der reine Download von Musik oder Videos aus dem Internet (also ohne das Musikstück oder Video selbst wieder anbieten zu wollen) erlaubt ist, ist unter Juristinnen/Juristen umstritten. Die einen sehen darin eine erlaubte Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch, die anderen meinen, auch diese Vervielfältigung zum Eigengebrauch sei nicht erlaubt, wenn bereits die Vorlage selbst unrechtmäßig hergestellt wurde. Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist leider derzeit nicht möglich." (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720420.html)
 

Seiryuu

Otaku Experte
11 Feb. 2015
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18
Baden-Württemberg
AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

So weit ich es verstanden habe, sieht die Rechtslage in Deutschland folgendermaßen aus:
Unlizenzierte Animes -> rechtliche Grauzone, wird geduldet (Stellt Werbung da und kann zur Lizenzierung führen)
Lizenzierte Animes -> illegal!

Tauschbörsen/Torrents sind extrem unsicher und gefährlich, da Nutzer die Medien gleichzeitig weiterverbreiten und leicht identifiziert werden können.
OCHs sind sicherer, aber der Uploader könnte eventuell Schwierigkeiten bekommen, wenn jemand die Datei meldet.
 

Aman87

Otaku Novize
14 Sep. 2014
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AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

Hab schonmal Post vom Anwalt bekommen. Allerdings für einen Film den ich über Torrent geladen habe. Waren zwar nur 10 min. aber das hatte gereicht. Mein Anwalt hat das geregelt und ich bezahle lieber meinen Anwalt als die Geldeintreiber von den Verleihern. Aber Torennt nutze ich nun nicht mehr , alles andere halte ich, wenn man sich an die normalen Vorgehensweisen hält, für sicher.
 

Daelock

フォーラムの惨劇
Nolife
17 Feb. 2014
700
49
28
Im Fantasieland
AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

Da ich generell nichts Downloade, nein.
Aber selbst wenn ich es tun würde, gibt es genug Ausweichmöglichkeiten um eine Lokalisierung zu Erschweren.
Ich schreibe bewusst Erschweren, da man nie zu 100% Sicher sein kann, das man nicht erwischt wird.
Wenn dich jemand finden will, oder dir etwas anhängen will, schafft er das auch. Die frage ist nur wie viel Zeit dabei vergeht und was er dafür aufbringen will.
 

LetsPatrick

Otaku Amateur
23 Feb. 2015
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AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

Also ich kann sagen das man als Konsument keine Angst haben muss.
Aber die die es hochladen und Geld mit machen, ala zahle 5€ und du darfst downloaden.

Wenn man kein Geld mit machen und es Verkauft braucht man keine Angst haben.
Was man niemals tun sollte ist bei Torrent was zu laden, weil dort man nicht nur läd sondern auch Anbietet. Und da bekommt man die netten Abmahnungen.

Wenn man bei Uploaded oder vergleichbare runterladet passiert nix.
 

R201

Otaku Novize
22 Feb. 2015
23
7
0
AW: Wurdet ihr schon mal gebustet?

Da bei Animes ein Verfahren von Japan aus geregelt werden müsste, außer das Studio betrebt Subunternehmen in Deutschland, gestaltet sich die Verfolgung von Downloads recht schwierig und steht in keinem Verhältnis zur Streitsumme. Bei lizensierten Serien sieht das ein bisschen anders aus. Solange man OCH's benutzt und selber nichts hochlädt oder sich bestens mit P2P/Torrents auskennt, sollte keine Schwierigkeiten gerichtlicher Art bekommen. Wenn dann doch mal Post im Briefkasten ist, direkt den Anwalt einschalten, denn das Verfolgen von IP's zur Bestimmung von Internetstraftaten ist technisch gesehen nicht eindeutig. Wenn es keine weiteren Indizien gibt, lassen die meisten Kanzleien den Fall annulieren.

Wer ganz sicher gehen möchte besorgt sich einen VPN seines Vertrauens (Standort Niederlande z.B.) und informiert sich monatlich über neue Entwicklungen im Internetrecht. Ich persönlich kenne keinen Fall, bei dem es zu einer Strafzahlung oder einer Hausdurchsuchung kam. Wer sich gerade über Hausdurchsuchungen informieren möchte sollte sich bei YouTube die Videos von Udo Vetter zu dem Thema anschauen.
 

Nexuality

Otaku Amateur
4 Juli 2014
5
0
0
Space
Erfahrungen mit den Folgen/Strafen von Anime Downloads

Mich Interessieren die Folgen von Anime Downloads. Hab ihr damit schon Erfahrungen gemacht? Was kommt auf einen zu wenn man erwischt wird? Was ist der sicherste Download weg, Torrent oder was anderes ? Bitte teilt mir eure Erfahrungen mit. :yoyo122:
 

SakuragiAi

Otaku Novize
20 März 2015
30
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0
Baden Württemberg
AW: Erfahrungen mit den Folgen/Strafen von Anime Downloads

Also ich weiß nur das mal vor Jahren der Bruder einer damaligen Freundin erwischt würde weil er torrent-Datein herunter geladen hat.
Er mußte eine Geldstrafe zahlen. Ich weiß aber nicht mehr genau ob das wegen den Anime Sachen waren, die er runter geladen hat oder wegen Filmen. o.O
Weiß nur das es ein nicht geringer Betrag war den er zahlen mußte.