Hallo alle miteinander,
wie ihr sicher schon gehört habt, oder spätestens jetzt wisst wurde beschlossen die Internet Störerhaftung abzuschaffen.
Freie WLANs: Große Koalition will Störerhaftung abschaffen | heise online
Damit wird in dem sinne ja fast alles bisher im Internet genutzte illegale, Legal. Da man ja nicht mehr zur Haftung gezogen werden darf.
Wie denkt ihr darüber, meint ihr man wird trotzdem noch Strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Nachbar oder man selbst etwas illegales über seinen Internetanschluss macht?
Nachtrag:
Es geht sich hier doch im Prinzip darum, das einige Privatpersonen oder kleine Unternehmen wie Pensionen und Restaurants ihren Internetanschluss mit den Kunden teilen wollen. Und da hier ja aus Providersicht der Traffic so aussieht als wäre der Urheber der Anschlussinhaber, soll das Gesetz hier eingreifen und diese dann vor Urheberrechtsansprüchen schützen, die durch den Missbrauch des Anschlusses durch illegale Aktivitäten eines Pensions oder Restaurantkunden entstanden sind. Man verlagert also die Haftung vom Anschlussinhaber im Grunde auf Unbekannt. Daher meine Frage oben, was ihr davon haltet.
Als Beispiel sei hier folgendes anzuführen. Ihr Betreibt über eure Fritz Box oder einen anderen Router neben eurem Privat oder Geschäfts Wlan welches verschlüsselt ist, ein offenes für jeden zugänglichen Wlan Zugangspunkt. Jemand loggt sich jetzt da ein und benutzt diesen um Daten ins Bittorrent Netzwerk hochzuladen, am besten noch Gema Musik, den Abmahnungsgrund Nr.1 hier in Deutschland. Dann wird jedes mal die Externe IP Adresse der Fritz Box dafür benutzt, also die selbe Adresse die auch benutzt wird wenn ihr aus eurem Privaten Wlan auf das Internet zugreift. Das gleiche gillt natürlich auch für IPv6 nur das dann der prefix immer der ist der euch vom Provider zugewiesen wurde.
Und hier soll das Gesetz dann eingreifen wie ich verstanden habe. Und das würde jedem einen Freifahrtsschein für alles geben. Was ja nicht umbedingt schlecht wäre. Ob Jobs wegfallem ist ohnehin erst mal nebensächlich, da ich davon ausgehe das diese Regelung wohl eher Jobs auf der Kundenseite schaffen wird. Denn wenn der erste Brief kommt wo aufgefordert wird eine MAC-Adresse zu sperren (ob das jetzt Technisch sinnlos ist oder nicht ist ja nebensächlich), drehen die meisten Privatkunden am Rad und die kleinen Unternehmen rufen alle jemanden der sich damit auskennt.
Natürlich kann man dazu erst richtig urteilen wenn der Enstprechende Passus im Gesetz festgeschrieben ist. Daher sehe ich diesen Thread erstmal nur als Pro und Contra zu dieser Entscheidung.
Update 10 Juni 2016
Dejure Artikel zum §8 TMG: http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html
Danke dafür an
Ich werde die näheren Änderungen Später noch ausdrücklicher erläutern wenn ich dafür Zeit finde. Das Gesetzt wurde allerdings von sogenenannten "Lobbyarbeitern" also Kanzleien im Auftrag von Firmen abgesegnet, daher enthält dieses Gesetz eben sehr viel Möglichkeiten Abmahnungen auszusprechen sogar jetzt noch mehr als vorher.
wie ihr sicher schon gehört habt, oder spätestens jetzt wisst wurde beschlossen die Internet Störerhaftung abzuschaffen.
Freie WLANs: Große Koalition will Störerhaftung abschaffen | heise online
Damit wird in dem sinne ja fast alles bisher im Internet genutzte illegale, Legal. Da man ja nicht mehr zur Haftung gezogen werden darf.
Wie denkt ihr darüber, meint ihr man wird trotzdem noch Strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Nachbar oder man selbst etwas illegales über seinen Internetanschluss macht?
Nachtrag:
Es geht sich hier doch im Prinzip darum, das einige Privatpersonen oder kleine Unternehmen wie Pensionen und Restaurants ihren Internetanschluss mit den Kunden teilen wollen. Und da hier ja aus Providersicht der Traffic so aussieht als wäre der Urheber der Anschlussinhaber, soll das Gesetz hier eingreifen und diese dann vor Urheberrechtsansprüchen schützen, die durch den Missbrauch des Anschlusses durch illegale Aktivitäten eines Pensions oder Restaurantkunden entstanden sind. Man verlagert also die Haftung vom Anschlussinhaber im Grunde auf Unbekannt. Daher meine Frage oben, was ihr davon haltet.
Als Beispiel sei hier folgendes anzuführen. Ihr Betreibt über eure Fritz Box oder einen anderen Router neben eurem Privat oder Geschäfts Wlan welches verschlüsselt ist, ein offenes für jeden zugänglichen Wlan Zugangspunkt. Jemand loggt sich jetzt da ein und benutzt diesen um Daten ins Bittorrent Netzwerk hochzuladen, am besten noch Gema Musik, den Abmahnungsgrund Nr.1 hier in Deutschland. Dann wird jedes mal die Externe IP Adresse der Fritz Box dafür benutzt, also die selbe Adresse die auch benutzt wird wenn ihr aus eurem Privaten Wlan auf das Internet zugreift. Das gleiche gillt natürlich auch für IPv6 nur das dann der prefix immer der ist der euch vom Provider zugewiesen wurde.
Und hier soll das Gesetz dann eingreifen wie ich verstanden habe. Und das würde jedem einen Freifahrtsschein für alles geben. Was ja nicht umbedingt schlecht wäre. Ob Jobs wegfallem ist ohnehin erst mal nebensächlich, da ich davon ausgehe das diese Regelung wohl eher Jobs auf der Kundenseite schaffen wird. Denn wenn der erste Brief kommt wo aufgefordert wird eine MAC-Adresse zu sperren (ob das jetzt Technisch sinnlos ist oder nicht ist ja nebensächlich), drehen die meisten Privatkunden am Rad und die kleinen Unternehmen rufen alle jemanden der sich damit auskennt.
Natürlich kann man dazu erst richtig urteilen wenn der Enstprechende Passus im Gesetz festgeschrieben ist. Daher sehe ich diesen Thread erstmal nur als Pro und Contra zu dieser Entscheidung.
Update 10 Juni 2016
Dejure Artikel zum §8 TMG: http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html
Danke dafür an
.13111 schrieb:
§ 8
Durchleitung von Informationen
(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
1. die Übermittlung nicht veranlasst,
2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.
(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.
§ 10
Speicherung von Informationen
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
Ich werde die näheren Änderungen Später noch ausdrücklicher erläutern wenn ich dafür Zeit finde. Das Gesetzt wurde allerdings von sogenenannten "Lobbyarbeitern" also Kanzleien im Auftrag von Firmen abgesegnet, daher enthält dieses Gesetz eben sehr viel Möglichkeiten Abmahnungen auszusprechen sogar jetzt noch mehr als vorher.
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