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Diskussion Internet Störerhaftung wird abgeschafft

Meint ihr man wird trotzdem noch Strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Nachbar oder man selbst et

  • Ja

    Stimmen: 6 50,0%
  • Nein

    Stimmen: 1 8,3%
  • Wahrscheinlich bleibt alles so wie jetzt auch.

    Stimmen: 5 41,7%

  • Umfrageteilnehmer
    12
  • Umfrage geschlossen .

rmax67

Otaku Experte
12 Feb. 2016
125
65
28
Norddeutschland
Hallo alle miteinander,

wie ihr sicher schon gehört habt, oder spätestens jetzt wisst wurde beschlossen die Internet Störerhaftung abzuschaffen.

Freie WLANs: Große Koalition will Störerhaftung abschaffen | heise online

Damit wird in dem sinne ja fast alles bisher im Internet genutzte illegale, Legal. Da man ja nicht mehr zur Haftung gezogen werden darf.

Wie denkt ihr darüber, meint ihr man wird trotzdem noch Strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Nachbar oder man selbst etwas illegales über seinen Internetanschluss macht?


Nachtrag:

Es geht sich hier doch im Prinzip darum, das einige Privatpersonen oder kleine Unternehmen wie Pensionen und Restaurants ihren Internetanschluss mit den Kunden teilen wollen. Und da hier ja aus Providersicht der Traffic so aussieht als wäre der Urheber der Anschlussinhaber, soll das Gesetz hier eingreifen und diese dann vor Urheberrechtsansprüchen schützen, die durch den Missbrauch des Anschlusses durch illegale Aktivitäten eines Pensions oder Restaurantkunden entstanden sind. Man verlagert also die Haftung vom Anschlussinhaber im Grunde auf Unbekannt. Daher meine Frage oben, was ihr davon haltet.

Als Beispiel sei hier folgendes anzuführen. Ihr Betreibt über eure Fritz Box oder einen anderen Router neben eurem Privat oder Geschäfts Wlan welches verschlüsselt ist, ein offenes für jeden zugänglichen Wlan Zugangspunkt. Jemand loggt sich jetzt da ein und benutzt diesen um Daten ins Bittorrent Netzwerk hochzuladen, am besten noch Gema Musik, den Abmahnungsgrund Nr.1 hier in Deutschland. Dann wird jedes mal die Externe IP Adresse der Fritz Box dafür benutzt, also die selbe Adresse die auch benutzt wird wenn ihr aus eurem Privaten Wlan auf das Internet zugreift. Das gleiche gillt natürlich auch für IPv6 nur das dann der prefix immer der ist der euch vom Provider zugewiesen wurde.
Und hier soll das Gesetz dann eingreifen wie ich verstanden habe. Und das würde jedem einen Freifahrtsschein für alles geben. Was ja nicht umbedingt schlecht wäre. Ob Jobs wegfallem ist ohnehin erst mal nebensächlich, da ich davon ausgehe das diese Regelung wohl eher Jobs auf der Kundenseite schaffen wird. Denn wenn der erste Brief kommt wo aufgefordert wird eine MAC-Adresse zu sperren (ob das jetzt Technisch sinnlos ist oder nicht ist ja nebensächlich), drehen die meisten Privatkunden am Rad und die kleinen Unternehmen rufen alle jemanden der sich damit auskennt.

Natürlich kann man dazu erst richtig urteilen wenn der Enstprechende Passus im Gesetz festgeschrieben ist. Daher sehe ich diesen Thread erstmal nur als Pro und Contra zu dieser Entscheidung.

Update 10 Juni 2016
Dejure Artikel zum §8 TMG: http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html
Danke dafür an
13111 schrieb:
.

§ 8
Durchleitung von Informationen

(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
1. die Übermittlung nicht veranlasst,
2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.

(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.

§ 10
Speicherung von Informationen

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

Ich werde die näheren Änderungen Später noch ausdrücklicher erläutern wenn ich dafür Zeit finde. Das Gesetzt wurde allerdings von sogenenannten "Lobbyarbeitern" also Kanzleien im Auftrag von Firmen abgesegnet, daher enthält dieses Gesetz eben sehr viel Möglichkeiten Abmahnungen auszusprechen sogar jetzt noch mehr als vorher.
 
Zuletzt bearbeitet:

XRA9

Assrape America!
Nolife
Uploader
2 Aug. 2013
670
5.644
93
AW: Internet Störerhaftung wird abgeschafft

Damit wird in dem sinne ja fast alles bisher im Internet genutzte illegale, Legal.
Hierzu ein ganz entschiedenes NEIN! Alles, was gegen ein geltendes Gesetz verstößt, ist und bleibt illegal.

Die Abschaffung der Störerhaftung bedeutet nur, und wirklich nur, dass man als WLAN-Hotspot-Betreiber (ob nun gewerblich oder privat) nicht mehr zur Haftung rangezogen wird, wenn ein Fremdgerät etwas Gesetzeswidriges tut. Wichtig ist dabei natürlich, dass es sich auch wirklich um ein fremdes Gerät, also den Laptop oder das Tablet bzw. Telefon von jemand anderem handelt.

Was hier diskutiert wird, sind vor allem öffentliche offene WLAN-Hotspots, z. B. im McDonald's um die Ecke oder im T-Punkt in der Stadtmitte. Die können nämlich jetzt auch wirklich offenes WLAN anbieten, sprich, man kann sich ohne Weiteres verbinden und lossurfen. Ging ja bekanntlich nicht so einfach bis jetzt, war ein Riesenaufwand. Private WLAN-Netze - da bleibt so ziemlich alles beim Alten, denn als Privatmensch sollte man sowieso kein offenes WLAN betreiben und man ist gut beraten, sein WLAN weiterhin zu verschlüsseln und mit einem Passwort zu versehen.
 

DjRayleigh

Dj-Sub BoSS
Otaku Experte
26 Juli 2015
127
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AW: Internet Störerhaftung wird abgeschafft

Also meine Meinung dazu ist ganz einfach,

Die meinen mal wieder etwas wichtiges zu Ändern, wissen aber nicht wie !
1.Es Hängen viele Arbeitsplätze an diesen Gesetz
Die Störerhaftung gibt es nur in Deutschland und sie ist Basis des Geschäftsmodells von Kanzleien, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben.
Natürlich denke sich einige jetzt :"Ey die brauch eh keiner."
Ich geb euch eigentlich in diesem spezialen Fall sogar Recht, aber wollt ihr nur weil einige Politker meine das brauch man ja nicht mehr eure Job verlieren ?

2. Find ich es eigentlich ne Gute Idee, da nicht mehr die Arme Eltern belangt werden wenn der Sohn/Tochter meint lad ich mir mal alles was ich so brauch aus dem Tolle Internetz. . .
Na klar erst mal müssen diese IP bei denn falschen Leuten landen, dass geht in bestimmte Fällen sogar schneller als man gucken kann.
Egal kommen wir zu Punkt 3.

3. Das was ich bis jetzt aus Einige Beiträge im InternetZ gelesen hab geht es wirklich nur um WLAN Störerhaftung.
Das heißt im klar Text diese neue Sonderregelung passt leider wohl nicht zu dem Normalen Internetzanschluss bei dir/mir/uns Zuhause.
Daher ist die Frage schnell beantwortet : Man wird Strafrechtlich verfolgt,
*Wenn sie das richtig auseinander halten könnten :D *
 

so1ko

☣️ Anti-Spam-Bot & Troll vong Dienst ☢️
Seelenverkäufer
Ex-Mitarbeiter
31 Aug. 2014
490
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20
❤ Bei Kid ❤
www.animes.so
AW: Internet Störerhaftung wird abgeschafft

Was hier diskutiert wird, sind vor allem öffentliche offene WLAN-Hotspots, z. B. im McDonald's um die Ecke oder im T-Punkt in der Stadtmitte. Die können nämlich jetzt auch wirklich offenes WLAN anbieten, sprich, man kann sich ohne Weiteres verbinden und lossurfen. Ging ja bekanntlich nicht so einfach bis jetzt, war ein Riesenaufwand. Private WLAN-Netze - da bleibt so ziemlich alles beim Alten, denn als Privatmensch sollte man sowieso kein offenes WLAN betreiben und man ist gut beraten, sein WLAN weiterhin zu verschlüsseln und mit einem Passwort zu versehen.
Das stimmt so nicht ganz. Von der T-Com gibt es noch das HotSpot-Netz "WLAN TO GO". Mehr dazu hier: WLAN TO GO - surfen im HotSpot Netz | Telekom
Ich weiß nicht, ob andere Wettbewerber ein ähnliches Modell in ihrem Portfolio führen, aber zumindest für T-Com-Kunden ist das nichts Neues. Und letztendlich betreibt so jeder, der daran teilnimmt, ein öffentliches WLAN-Netz und ist derzeit von der Störerhaftung betroffen, weil der Anschluss an einen expliziten Kunden angebunden ist.

Ich selbst sehe das als richtigen und notwendigen Schritt. Wenn ich etwas auf "good will"-Basis anbiete, so möchte ich mich nicht auch noch dafür rechtfertigen müssen, wenn jemand damit Unsinn betreibt. Missbrauchsgefahren sehe ich hier nicht wirklich - wer auf eigene Faust illegale Aktivitäten aufweist und diese auf "Fremde" abschiebt, der hat bereits Beweise hinterlassen. Insofern sehr begrüßenswert und ein Schritt in die richtige Richtung.
 

rmax67

Otaku Experte
12 Feb. 2016
125
65
28
Norddeutschland
AW: Internet Störerhaftung wird abgeschafft

Also ich habe das jetzt so verstanden, die Provider ob Unitymedia oder Telekom etc. haben ja ohnehin dadurch das sie ein Provider sind das Providerprivileg inne. Das die Vorschaltseiten vor die Hotspots setzen hat ja nicht nur den Hintergrund, dass Kontrolliert werden soll wer gerade Zugreift, sondern dient im Grunde hauptsächlich zur abrechnung der durch den Kunden gebuchten Leistung. Diese Dienste werden ja oft oder hauptsächlich von Geschäftsleuten in anspruch genommen. Das hat in erster Linie nichts mit der Haftung zu tun.

(Weiß ich aus eigener Erfahrung, da ich an einige meiner Kunden VServer vermietet habe und 2 Kunden leider beim Konfigurieren mist gebaut hatten und ich dann den Salat hatte. Server gekaptert und zum Hacken benutzt worden ... Also ähnliche Situation villeicht sogar schlimmer.)

Es geht sich hier doch im Prinzip darum, das einige Privatpersonen oder kleine Unternehmen wie Pensionen und Restaurants ihren Internetanschluss mit den Kunden teilen wollen. Und da hier ja aus Providersicht der Traffic so aussieht als wäre der Urheber der Anschlussinhaber, soll das Gesetz hier eingreifen und diese dann vor Urheberrechtsansprüchen schützen, die durch den Missbrauch des Anschlusses durch illegale Aktivitäten eines Pensions oder Restaurantkunden entstanden sind. Man verlagert also die Haftung vom Anschlussinhaber im Grunde auf Unbekannt. Daher meine Frage oben im Thread, was ihr davon haltet.

Als Beispiel sei hier folgendes anzuführen. Ihr Betreibt über eure Fritz Box oder einen anderen Router neben eurem Privat oder Geschäfts Wlan welches verschlüsselt ist, ein offenes für jeden zugänglichen Wlan Zugangspunkt. Jemand loggt sich jetzt da ein und benutzt diesen um Daten ins Bittorrent Netzwerk hochzuladen, am besten noch Gema Musik, den Abmahnungsgrund Nr.1 hier in Deutschland. Dann wird jedes mal die Externe IP Adresse der Fritz Box dafür benutzt, also die selbe Adresse die auch benutzt wird wenn ihr aus eurem Privaten Wlan auf das Internet zugreift. Das gleiche gillt natürlich auch für IPv6 nur das dann der prefix immer der ist der euch vom Provider zugewiesen wurde.
Und hier soll das Gesetz dann eingreifen wie ich verstanden habe. Und das würde jedem einen Freifahrtsschein für alles geben. Was ja nicht umbedingt schlecht wäre. Ob Jobs wegfallem ist ohnehin erst mal nebensächlich, da ich davon ausgehe das diese Regelung wohl eher Jobs auf der Kundenseite schaffen wird. Denn wenn der erste Brief kommt wo aufgefordert wird eine MAC-Adresse zu sperren (ob das jetzt Technisch sinnlos ist oder nicht ist ja nebensächlich), drehen die meisten Privatkunden am Rad und die kleinen Unternehmen rufen alle jemanden der sich damit auskennt.

Natürlich kann man dazu erst richtig urteilen wenn der Enstprechende Passus im Gesetz festgeschrieben ist. Daher sehe ich diesen Thread erstmal nur als Pro und Contra zu dieser Entscheidung. Natürlich existieren noch diverse andere möglichkeiten von dem Urheberrechtsansprüchen loszukommen, aber das ist ja nicht das Thema.
 

rmax67

Otaku Experte
12 Feb. 2016
125
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Norddeutschland
AW: Internet Störerhaftung wird abgeschafft

13111 schrieb:

Haha die Gema und auch die Musikindustrie sind doch die größten Halsabschneider hier in Deutschland. Sollen die ruhig mal zittern, aber so wie ich die einschätze wird es nicht lange dauern bis die wieder eine andere möglichkeit gefunden haben. Wenn der genaue Wortlaut des Gesetzes veröffentlicht ist, wird sich zeigen wo evtl. diese Aßgeier trotzdem ansetzen können.

Auch wenn es, wenn man mal über Tellerrand hinausschaut, durchaus genug rechtliche und technische möglichkeiten gibt diesen Halsabschneidern auch aktuell zu entgehen und diese machtlos in die röhre schauen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

rmax67

Otaku Experte
12 Feb. 2016
125
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Norddeutschland
AW: Internet Störerhaftung wird abgeschafft

Update 10 Juni 2016
Dejure Artikel zum §8 TMG: § 8 TMG Durchleitung von Informationen - dejure.org
Danke dafür an
13111 schrieb:
.

§ 8
Durchleitung von Informationen

(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
1. die Übermittlung nicht veranlasst,
2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.

(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.

§ 10
Speicherung von Informationen

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

Ich werde die näheren Änderungen Später noch ausdrücklicher erläutern wenn ich dafür Zeit finde. Das Gesetzt wurde allerdings von sogenenannten "Lobbyarbeitern" also Kanzleien im Auftrag von Firmen abgesegnet, daher enthält dieses Gesetz eben sehr viel Möglichkeiten Abmahnungen auszusprechen sogar jetzt noch mehr als vorher.