In Japan wurden vom Urheberrechtsgesetz bisher nur Musik und Videos abgedeckt, nun möchte die dort ansässige Regierung auch andere Werke wie zb. Manga, akademische Werke oder Zeitschriften mit einschließen. Ein erster Gesetzentwurf wurde bereits verabschiedet und soll ab Januar 2021 in Kraft treten. Neben dem wissentlichen hoch bzw. herunterladen von geschützten Werken, ist auch das Verlinken zu solchen Angeboten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt. Ausnahmen wird es jedoch weiterhin geben, so sind zb. Panels von mehrseitigen Mangas, Doujinshi und Fanfictions von dieser Regelung befreit.
Schon 2019 wurde mit der Planung einer solchen Änderung begonnen, jedoch stieß man schon damals auf bedenken. Laut den Kritikern seien einige der Vorschriften zu weit gefasst und würden die Meinungsfreiheit der Internetnutzer zu sehr einschränken.