User vs. Animes.so-Team

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ヴァストローデ
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Animes.so Staff
Otaku Gott
16 Juli 2014
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AW: User vs. Animes.so-Team

8

Normales Abi Roxas, kb auf 3 TAge arbeiten in der Woche.
 

llll

ヴァストローデ
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Otaku Gott
16 Juli 2014
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17

Doch, du bist kein offizielles A.so Teammitglied mehr und hast keine berechtigung mehr zu nullen. Und du hast den Rang nicht mehr.
 

llll

ヴァストローデ
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Otaku Gott
16 Juli 2014
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20

Glückwunsch, dann hätte ich es auch gemacht. Ich mach doch kein Praktikum, arbeiten ohne Lohn? Never.
 

llll

ヴァストローデ
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Otaku Gott
16 Juli 2014
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22

Früher hatte ich auch mal Praktika, mittlerweile mach ich das nicht mehr. Zweimal hab ich abgebrochen weils mir zu blöd war.
 

TakumiUsui

Ein Halunke
Nolife
Ex-Mitarbeiter
16 März 2014
792
105
43
kamihonyaku.moe
AW: User vs. Animes.so-Team

23

Es sind genung Leute zum nullen da.
Ich brauch kein Rang der nichts besonderes ist. ^^

Hier könnte jeder den Titel "Redakteur" bekommen..

Copy and Paste.
 

Roxas-chan

Zahmes Neko
Otaku König
23 Nov. 2013
211
29
28
Neko Chigura
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25..........
nyaaa~~

Ach ich mache sie in dem schönen Betrieb, wo meine Brüder arbeiten (jetzt ist es nur einer, weil einer studiert) und vorher ihre dort Ausbildung gemacht haben
 

llll

ヴァストローデ
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Otaku Gott
16 Juli 2014
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27

Ich habe keine Vorteile wie Vitamin B. Würde es hier kein Arbeitslosengeld geben würd ich glaub ich nach der Schule kriminell werden, wenn alle Stricke reißen.
 

homura

kleine Sekirei
Otaku Gott
23 Juli 2013
1.191
260
28
30
Österreich
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28

bekommt ihr arbeitslosengeld einfach so? :o

Die Mindestbeschäftigungsdauer für den Erwerb eines Anspruches beträgt:
bei erstmaliger Inanspruchnahme einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Geltendmachung des Anspruches,
bei weiteren Inanspruchnahmen des Arbeitslosengeldes 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres vor der Geltendmachung des Anspruches.

wie lang ->
Das Arbeitslosengeld wird grundsätzlich für 20 Wochen zuerkannt. Es wird für 30 Wochen gewährt, wenn in den letzten 5 Jahren arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen von 156 Wochen vorliegen.
 
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